Flugschule
… bei uns (f)liegen Sie richtig!
Lizenzen und Berechtigungen
Genau wie es im Straßenverkehr gilt im Luftverkehr, dass man Regeln und Technik beherschen muß , um sich sicher zu bewegen zu können und um sich selbst und niemand anderen zu gefährenden.
Jede Frau oder jeder Mann, die bzw. der ein Fluggerät durch die Luft bewegen möchte, braucht dazu eine Genehmigung. Die bekommt man nach erfolgreicher Teilnahme an theoretischem und praktischem Unterricht bei einer Flugschule, ganz ähnlich wie bei einer Fahrschule. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung, z.B. bei uns, sowie bestandenen Prüfungen, bekommen Sie eine Lizenz zum Fliegen, die Sie berechtigt, Passagiere oder Fracht maximal gegen Kostenbeteiligung befördern dürfen, eine Privat-Piloten-Lizenz (Private Pilot’s License PPL oder LAPL). Möchten Sie mit der Fliegerei auch Geld verdienen, brauchen Sie in der zivilen Fliegerei dazu eine Lizenz als Berufspilot (Commercial Pilot, CPL). Die Ausbildung dazu baut auf der PPL-Ausbildung auf.
Zu jeder Lizenz gehören eine oder mehrere Berechtigungen, in denen bestimmt wird, welche Typen von Luftfahrzeugen mit welcher Antriebsart Sie unter welchen Bedingungen bewegen dürfen. Diese Regeln und Anforderungen gelten international einheitlich, so dass Sie in der ganzen Welt damit herum fliegen dürfen. Der Teufel steckt dabei im Detail, und was das alles ganz genau bedeutet, lernen Sie neben vielen anderen Themen im Theorie-Unterricht, Abschnitt Luftrecht.
Die meisten Piloten machen ihre ersten Erfahrungen mit Flächenflugzeugen, solche mit nur einem Kolbenmotor, einem Propeller, bei einem Abfluggewicht von weniger als 2 t, die bei Tag nach Sicht und nur auf festem Boden starten und landen. Dies beschreibt exakt den Umfang Ihrer ersten Berechtigung, und genau dafür bildet unsere Flugschule aus. Erleichterte Bedingungen in der Ausbildung bei geringeren Kosten, aber auch einige Einschränkungen bietet der nur in Europa anerkannte LAPL (Light Aircraft Pilot’s License). Wir bilden Sie auch dafür aus und beraten Sie gerne.
Man ahnt sofort, dass es wohl noch viele weitere Berechtigungen geben muss, denn weder auf Hubschrauber, auf Wasserflugzeuge, auf große Verkehrsflugzeuge noch auf sehr viele andere Luftfahrzeuge trifft die obige Definition zu. Wichtig ist, dass Sie auf der Grundlage des PPL bzw. LAPL aufbauen und viele weitere Berechtigungen erwerben zu können. Sie sammeln damit erste Erfahrungen und werden, ganz nach Geldbeutel, persönlichem Bedarf, und je nachdem Sie für sich entschieden haben, ob die Fliegerei für Sie ein reines Hobby bleiben soll, ein Hilfsmittel im Beruf – etwa für Geschäftsreisen – sein kann, oder ein Vollzeitberuf werden soll, darauf aufbauen. Bedenken Sie, dass auch der seriöse Airline-Captain, der wagemutige Hubschrauber-Pilot von der Bergrettung (aber nur im Fernsehen!) oder der schneidige Militär-Pilot mit seinem Eurofighter einmal so klein angefangen haben!
Ausbildung in Theorie und Praxis
Kursanmeldung, Kosten und Zeitrahmen
Lassen Sie sich bei uns ausführlich beraten, vereinbaren Sie einen Probeflug mit einem Fluglehrer, sehen Sie sich unsere Ausbildungs-programme an und lernen Sie das Klima im Verein kennen!
Unsere Empfehlung: Zügig den Kurs durchziehen, möglichst im Frühjahr beginnen. Dann ist es in 4-5 Monaten möglich, mit allem fertig zu werden. Wenn alles optimal läuft, fallen beim PPL ca. 10.000 € Gesamtkosten für die Ausbildung an, beim LAPL sind es ca. 8.500 €.
Sie können sich jederzeit anmelden, es gibt keine festen Kurstermine. Eine erste Kostenaufstellung inkl. aller Nebenkosten ( Gebühren, Lernmaterial, extra Kurse,…) besprechen wir mit Ihnen bei dieser Gelegenheit.
Wie laufen eigentlich Theorie- und Praxis-Ausbildung ab?
Rechtliches: Wir bilden satzungsgemäß nur Vereinsmitglieder aus, so dass Sie vor Beginn der Ausbildung aktives Mitglied des FCM werden müssen. Wichtige Punkte betreffend gegenseitige Rechte und Pflichten, Kosten, Zahlungs-Modalitäten, Haftung, Versicherungen u.ä. regeln wir in einem Ausbildungsvertrag.
Anmeldung beim FCM: Bei einem Termin mit unserem Ausbildungsleiter werden alle Einzelheiten besprochen, u.a. Ihre Terminwünsche und, davon abhängig, eine grobe Zeitplanung. Für einen zügigen Ablauf der Ausbildung bei uns ist wichtig, dass die externen Termine wie Funksprechkurs und -prüfung, ggfs. English Language-Proficiency Test, Untersuchung beim Fliegerarzt, usw. rechtzeitig geplant und erledigt werden. Beispielsweise dürfen Sie erst allein fliegen, wenn der Fliegerarzt sein OK gegeben hat, Theorie- und Funksprech-Prüfung bestanden sind. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb von 2 Jahren nach Ihrer Anmeldung bei der Luftfahrt-Behörde abgeschlossen sein, ansonsten müssten Sie im ungünstigsten Fall später wieder von vorne anfangen.
Ausbildung Theorie: Wir arbeiten mit dem Fernkurs-Anbieter CAT zusammen. Näheres zum Ablauf und Umfang entnehmen Sie bitte dieser Information:
https://www.cat-europe.com/wp-content/uploads/2015/10/CAT-Info-Fernlehrgang-PPLA-LAPLA.pdf .
Die Online-Kurse enthalten Lehrmaterial, Testfragen und einen Prüfungstrainer. CAT betreibt zudem eine Telefon-Hotline für Fragen von Kursteilnehmern. Wir kümmern uns um die Anmeldung, erteilen die 10 Pflichtstunden Theorie, möglichst vor oder nach dem Praxis-Unterricht oder nach Absprache in Einzelstunden. Für Fragen aller Art können Sie sich selbstverständlich an unsere Fluglehrer wenden. Die Theorie-Ausbildung schließt offiziell mit einer Prüfung beim zuständigen Luftamt ab.
Ausbildung Praxis: Wir treffen uns an unserem Heimatflugplatz Mühldorf am Inn (https://edmy.de/flugplatz ). Hier lernen Sie das Trainings-Flugzeug, z.Zt. eine Piper Cadet, kennen und werden mit dem Betrieb am Flugplatz vertraut gemacht. Danach steht dem ersten Flug nichts mehr im Wege: Anlassen, Rollen, Starten, Steigen, Sinken, geradeaus und in Kurven fliegen, zurück zum Flugplatz finden, Landen und noch vieles andere mehr werden geübt und müssen nach und nach Routine werden. Bei entsprechenden Fortschritten dürfen Sie zunächst allein in Sichtweite des Flugplatzes fliegen, später geht es mit Fluglehrer oder allein zu entfernteren Plätzen und mindestens einmal auch zu einem Verkehrsflughafen. Die Praxis-Ausbildung schließt mit einem erfolgreichen Prüfungsflug mit einem amtlichen Prüfer ab.
Externe Kurse: Für den Sprechfunk-Verkehr benötigen Sie ein (beschränktes) Funksprechzeugnis, entweder nur für deutsch oder für deutsch/englisch kombiniert (BZF I bzw. BZF II). Dies Zeugnis bekommen Sie von einem vorbereitenden Kurs mit abschließender bestandener Prüfung bei der Bundesnetzagentur. Das Training für das Funksprechzeugnis findet mit externen Trainern meist in Form von Abend- oder Wochenend-Kursen statt. Wir haben für Sie dazu eine Liste von Kurs-Veranstaltern bzw. Trainern zusammengestellt. Typisch sind Abendkurse an festen Wochentagen, die sich über mehrere Wochen hinziehen oder Kompaktkurse an 2-3 Wochenenden. Aktuelle Termine und Preise erfragen Sie bitte telefonisch bei den jeweiligen Veranstaltern.
Zusätzlich wird noch ein Nachweis für Ihr Verständnis von Umgangssprache (Language Proficiency) in Deutsch und Englisch (gerne auch weitere Sprachen auf Anfrage!) gefordert. Falls Deutsch Ihre Muttersprache ist, braucht es keine Prüfung für Deutsch, eine Selbsterklärung genügt. Für Englisch gibt es Sachverständige, die nach einem mündlichen Test von ca. 30 Minuten einen entsprechenden Bescheid ausstellen – gerne auch falls Englisch zufällig Ihre Muttersprache sein sollte. Falls Sie Ihr Schulenglisch schon fast vergessen haben sollten, genügt es zur Vorbereitung meistens, sich ein paar Sendungen in Rundfunk oder Fernsehen auf Englisch anzuhören. Youtube-Filme – am besten zu Luftfahrt.Themen – auf Englisch sind auch hilfreich.
Nützliche Links:
Die theoretische und praktische Flugausbildung schließen je mit einer amtlichen Prüfung ab. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung. Die Termine dafür werden möglichst nach Ihren Wünschen von uns mit den Behörden vereinbart.
- Behörden und Flugsicherung: https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._1178/2011 , https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Luftfahrtpersonal_node.html
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37200/37222/gebaeude/42991/index.html ; https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp - Flugmedizin: https://www.rudolf-fischl.de/jarfcl3.htm u.a. Anforderungen an und Gültigkeitsdauer von Tauglichkeits-Zeugnissen (Medicals)
- Flugplanung (z.Zt. noch gratis) : http://www.airmate.aero/index.php?lang=en&lang=en
– viele praktische Infos zu Flugplätzen: http://www.eddh.de/info/info.html - Interessenvertretungen: https://aopa.de/ , https://www.daec.de/
- Theorie (z.B. zusätzlich zum CAT-Fernkurs):
https://www.faa.gov/regulations_policies/handbooks_manuals/aviation/airplane_handbook/
Noch mehr formale Voraussetzungen,
weitere Zeugnisse und Bescheinigungen
Wir helfen Ihnen, alle Nachweise rechtzeitig zu besorgen und vermitteln Kurse dazu wo notwendig. Die Angaben unten in (Klammern) beziehen sich auf den LAPL. Manche der u.a. Zeugnisse müssen in bestimmten Zeit-Abständen aktualisiert werden. Wann ubnd wie genau? Das ist Theorie-Stoff.
- Mindestalter : 18 (17) Jahre
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2 (3)
- Nachweis über Kenntnisse in 1. Hilfe (der gleiche wie bei der Fahrschule!)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft des Verkehrzentralregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
- Funksprechzeugnis (BZF englisch oder deutsch)
- English Language Proficiency: Test Level IV Minimum